Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Lorke Entertainment GmbH – AGB Fun Fabrik

 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Erlebnisse der „Fun Fabrik“ (Fun Fabrik Wuppertal). Mit der Buchung von Spielen oder dem Betreten der Fun Fabrik werden die AGB anerkannt.

1 Vertragsschluss

(1) Mit der Bestätigung der Buchung durch die Lorke Entertainment GmbH ist ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen.

(2) Die Buchung kann vom Kunden ganz oder teilweise bis spätestens drei Tage (72 Stunden) vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf kann entweder per Post an Fun Fabrik Wuppertal, Carnaperstraße 103, 42283 Wuppertal oder per Email an info@funfabrik-wuppertal.de erfolgen. Für die Einhaltung der Widerrufsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs entscheidend. Nach Ablauf dieser 72-Stunden-Frist wird für Stornierungen der volle Preis aller gebuchten Plätze fällig und berechnet.

(3) Bei Buchungen in Verbindung mit nicht betriebsinternen Angeboten (wie z.B. Catering) muss die Stornierung unbedingt schriftlich bis spätestens 7 Tage vor dem reservierten Veranstaltungstermin erfolgen.

(4) Bei unpünktlichem Erscheinen kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht und der Einlass nicht gewährt werden. Das Ticket erlischt und es besteht kein Anspruch auf Erstattung der vereinbarten Vergütung. Gleiches gilt für eine freiwillig vorzeitige Beendigung der Teilnahme.

(5) Bei Nichterscheinen trotz bestehender Buchung ohne rechtzeitige Stornierung durch den Kunden wird der volle Spielpreis in Rechnung gestellt und muss innerhalb von 48 Stunden nach Rechnungsstellung auf unser Konto überwiesen werden.

(6) Die Lorke Entertainment GmbH behält sich das Recht vor aus internen Gründen bereits bestätigte Buchungen zu stornieren.

 2 Altersbeschränkungen

(1) Die Teilnahme an einem Lasertag-Spiel ist Personen unter 8 Jahren oder 1.30 cm nicht gestattet.

(2) Kinder unter 14 Jahren müssen sich in Begleitung einer zur elterlichen Sorge berechtigten Person befinden, welche sich zumindest im Loungebereich aufhält

(3) Die Teilnahme an einem Room Escape-Spiel ist unter 14 Jahren nicht gestattet.

(2) Die Erfüllungsgehilfen der Lorke Entertainment GmbH übernehmen nicht die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer.

3 Eintrittspreise

(1) Der Eintrittspreis wird bei Vertragsschluss sofort fällig und ist vor Spielbeginn an unserer Kasse zu entrichten.

(2) Angebote, Rabatte und Aktionen sind nicht miteinander kombinierbar. Dem Kunden wird jedoch der für ihn günstigste Rabatt gewährt, wenn mehrere Rabatte gleichzeitig möglich wären.

4 Spinde

(1) Die zur Verfügung gestellten Spinde sind ausschließen während des Aufenthalts zu verwenden. Jeder Spind wird bei Schließung der Fun Fabrik geöffnet und geleert.

(2) Fundsachen können bis 2 Monaten nach Verlust in der Fun Fabrik abgeholt werden. Danach werden diese entsorgt.

5 Spielbedingungen

(1) Aufgrund des Vertragsschlusses sind die Teilnehmer berechtigt das Spielgerät innerhalb des gebuchten Zeitraums, der Spielregeln und unter Beachtung der Anweisungen des Personals zu nutzen.

(2) Der Veranstalter behält es sich vor, Kunden, die gegen die geltenden Spielregeln oder die Anweisungen des Personals verstoßen, vom Spiel auszuschließen und gegebenenfalls Hausverbot zu erteilen.

(3) Ein sorgfältiger Umgang mit der Ausrüstung und der Ausstattung der Fun Fabrik wird zwingend vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass bei fahrlässiger Beschädigung oder unsorgfältiger Behandlung Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.

(4) Das Spielen unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss ist untersagt. Das Personal entscheidet nach Ermessen über den Ausschluss vom Spiel.

(5) Der Verzehr von mitgebrachten Getränken, außer Wasser, ist nicht gestattet. Es dürfen keine Getränke oder Lebensmittel mit in die Escape Rooms oder in die Lasertag-Arena genommen werden. Rauchen ist nur im Außenbereich der Fun Fabrik gestattet.

5.1. Lasertag

(1) Der Veranstalter ist berechtigt nicht voll besetzte Spiele mit Spielern aufzufüllen.

(2) In der Arena ist das Tragen von Militärkleidung, der Körperkontakt sowie das Rennen, das Hinlegen, das Klettern auf den Hindernissen und das Beleidigen anderer Mitspieler untersagt.

5.2. Room Escape

(1) Für Personen mit Herzerkrankungen, Bluthochdruck, Klaustrophobie oder ähnlichem ist das Spielen nicht empfohlen. Betroffene Interessenten sollten sich vor der Buchung mit uns in Verbindung setzen. Ausgeschlossen von der Nutzung sind Personen mit infektiösen und/oder ansteckenden Krankheiten.

(2) Unsere Mitarbeiter können das Spiel beenden, wenn einer der Teilnehmer die Einrichtungen beschädigt oder die Spieler die Anweisungen der Mitarbeiter der Fun Fabrik Wuppertal nicht befolgen.

(3) Die Nutzer verpflichten sich, keine Spielelemente von Room Escape Wuppertal, inklusive Aufgaben, Layout, Rätsel, Einrichtung, Spielablauf und –aufbau mit Dritten zu teilen oder für eigene oder fremde kommerzielle Zwecke zu verwenden. Die Aufnahme von Fotos oder Videos in unseren Räumlichkeiten ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet.

6 Haftungsbeschränkung

(1) Die Lorke Entertainment haftet nicht für Schäden von Kunden oder Teilnehmern. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Lorke Entertainment beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Die Lorke Entertainment GmbH übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände. Das zur Verfügung stellen von Schließfächern begründet keine Bewachungs- und Sorgfaltspflichten der Lorke Entertainment GmbH.

7 Videoüberwachung

Aus Sicherheitsgründen steht die Fun Fabrik unter Videoüberwachung. Diese Aufnahmen werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland gespeichert.

8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand – soweit dies möglich ist – Düsseldorf.

9 Schriftformklausel

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

10 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der Gesamtvereinbarung. Die Vertragsparteien sind soweit rechtlich zulässig verpflichtet, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.